Billiger Strom in 7 Schritten
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Füllen Sie die Angaben zu Ihrem bisherigen Strom-Anbieter aus (die Angaben finden Sie auf Ihrer letzten
Strom-Rechnung) und klicken Sie auf "Weiter".
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Überprüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf "Jetzt abschicken".
Fertig, alles weitere erledigt der von Ihnen gewählte Strom-Versorger für Sie
Fragen & Antworten (FAQ)
Finden Sie hier die Antworten auf wichtige Fragen rund um einen Anbieter-Wechsel
Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?
Grundsätzlich brauchen Sie keinerlei Kosten befürchten, denn der Wechsel zu einem anderen
Stromanbieter ist für Sie als Kunde absolut kostenlos.
Muss ich bei meinem alten Stromanbieter selbst kündigen?
Nein, im Gegenteil. Die Kündigung sollten Sie lieber Ihrem neuen Stromanbieter
überlassen, denn dieser kann genau abschätzen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel realisierbar ist. In der
Regel wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Auf Ihrem Wechselauftrag können
Sie einen Vermerk machen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.
Mit welchen Änderungen muss ich durch den Wechsel rechnen?
Für Sie als Kunde ändert sich nur sehr wenig. Lediglich die Stromrechnung geht Ihnen nun vom
neuen Stromversorger zu und an diesen zahlen Sie auch die Abschläge.
Für die Wartung Ihres Stromzuganges ist weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.
Auch am Stromzähler selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Das örtliche Stromnetz
versorgt Sie weiterhin zuverlässig mit Ihrem Strom, denn der neue Anbieter speist den Strom, den Sie verbrauchen,
in das örtliche Stromnetz ein und zahlt hierfür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
Sie werden immer mit Strom beliefert, da es eine gesetzliche Regelung gibt, welches den
örtlichen Versorger dazu verpflichtet.
Was passiert nach Insolvenz oder Konkurs des Stromanbieters?
Auch in diesen Fällen brauchen Sie keine Angst haben, dass Sie keinen Strom haben. Der
örtliche Stromversorger ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, wenn Ihr neuer
Stromanbieter seine Leistungen einstellt, zum Beispiel im Insolvenzfall. Sie brauchen also in keinem Fall Sorge
haben, dass Sie einmal ohne Strom dastehen!
Wie nehme ich einen Wechsel des Stromanbieters vor?
Nichts ist einfacher als den Stromanbieter zu wechseln. Und vor allem entstehen für Sie
hierdurch keine Risiken, denn die Stromversorgung ist durch gesetzliche Grundlagen immer sichergestellt. Sie
füllen einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Dann senden
Sie diesen an den neuen Stromversorger. Nun brauchen Sie nur noch ein wenig Geduld und der Wechsel wird
automatisch vorgenommen. Auch die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernimmt der neue Anbieter.
Mit welcher Wartezeit habe ich zu rechnen bei einem Wechsel?
Die Umstellung auf den neuen Anbieter erfolgt auf Grund der gesetzlich festgelegten Fristen etwa sechs
bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben. Allerdings spielen hierbei auch die
Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger haben eine entscheidende Rolle. Hierdurch kann sich
der Anbieterwechsel unter Umständen ein wenig verzögern.
Was kostet mich der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter?
Für Sie als Kunde ist der Wechsel kostenlos. Durch einen Wechsel können Sie nur deutlich
Stromkosten einsparen!
Was muss ich beachten, wenn ich den Wechselantrag ausfülle?
Der Anbieterwechsel kann nur vorgenommen werden, wenn Sie den Vertrag vollständig und richtig
ausfüllen. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Stromanbieter auch andere Informationen, die
Sie anzugeben haben. Besonders wichtig ist der Name des bisherigen Stromversorgers, Ihre Kundenummer, die
Nummer ihres Stromzählers und der Zählerstand. Wenn Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin
wünschen, sollten Sie diesen angeben. Andernfalls erfolgt die Umstellung so schnell wie möglich. In der
Regel finden Sie alle benötigten Angaben auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters.
Kann ich auch als Mieter einen Wechsel des Stromanbieters vornehmen?
Auch als Mieter steht es Ihnen frei den Stromanbieter selbst zu wählen. Bekommen Sie die
Rechnung des Stromanbieters persönlich, so brauchen Sie Ihren Vermieter noch nicht einmal hierüber informieren.
Erhält Ihr Vermieter allerdings die Rechnung und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an ihn, so
müssen Sie ihn auch entsprechend informieren, dass sie einen Stromanbieterwechsel vornehmen.
Werden die bereits gezahlten Abschläge erstattet?
Sie bekommen von Ihrem alten Strom-Versorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Aus dieser können Sie Ihren
Verbrauch bis zur Umstellung entnehmen und die geleisteten Abschlagszahlungen. Sollten Sie demnach zu viel an Ihren
bisherigen Stromanbieter gezahlt haben, wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
Nein, leider ist in diesen Fällen zur Zeit noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in erster Linie darin,
dass nur der örtliche Stromversorger auch einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierbei in der Regel ein
Zweittarifzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter würde zwischen Tag- und Nachtstrom nicht mehr unterscheiden
und dies würde für Sie bedeuten, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgesetzten Preis entrichten. Sie
würden demnach deutlich mehr für Ihren Strom zahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und
Nachtstrom unterscheidet.
Sollte ich meinen Zählerstand notieren?
Grundsätzlich sollten Sie immer bei einem Umzug, vor einer Preiserhöhung oder auch am Wechseltag, den Sie von
Ihrem neuen Stromanbieter mitgeteilt bekommen, den Zählerstand notieren und diesen entsprechend an den Anbieter
weiterleiten. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.